Lehrgänge für Pflegeassistenz
. (1) Die Ausbildung in der Pflegeassistenz kann auch in Lehrgängen für Pflegeassistenz erfolgen, die einer Bewilligung des Landeshauptmanns bedürfen.
(2) gilt sinngemäß.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Lehrgänge für Pflegeassistenz
. (1) Die Ausbildung in der Pflegeassistenz kann auch in Lehrgängen für Pflegeassistenz erfolgen, die einer Bewilligung des Landeshauptmanns bedürfen.
(2) gilt sinngemäß.