Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Anlage 2/3

LERNFELD III

Kompetenzen

Stunden

Leistungs-feststellung

Wissenschaft und Beruf (Teil I)

In diesem Lernfeld sollen grundlegende Fähigkeiten zum wissenschaftlichen Arbeiten und zur systematischen Betrachtung von Pflege aus einer wissenschaftlichen Perspektive erworben werden. Es soll der Umgang mit wissenschaftlicher Literatur sowie die Nutzung wissenschaftlicher Erkenntnisse und des wissenschaftlichen Instrumentariums für Praxis und Unterricht vermittelt werden.

Schwerpunkte des Lernfeldes:

Wissenschaftliche Grundlagen, Wissenschaftstheorie, Forschung, Techniken wissenschaftlichen Arbeitens, Forschungsmethoden und Forschungsprozess.

– Zwischen den Grundlagen der allgemeinen Wissenschaftstheorie und dem eigenen fachlichen Wissenschaftsbereich Bezüge herstellen;

– wissenschaftliche Erkenntnisse, z. B. Forschungsergebnisse für das eigene Berufsfeld nutzen und umsetzen;

– Forschungsmethoden für fachliche Recherchen nutzen;

– forschungsrelevante Fragen erkennen, formulieren und Forschungsarbeiten initiieren;

– systematische Literaturrecherchen durchführen;

– schriftliche Arbeiten unter Beachtung formaler wissenschaftlicher Kriterien verfassen.

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Einzelprüfung