Grundbuchsabfrage durch Notare
. Notare haben in ihrer Amtskanzlei die technischen Voraussetzungen für die Grundbuchsabfrage zu schaffen und jedermann Grundbuchseinsicht zu gewähren. , 3, 4 erster Satz und Abs. 5 ist sinngemäß anzuwenden.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Grundbuchsabfrage durch Notare
. Notare haben in ihrer Amtskanzlei die technischen Voraussetzungen für die Grundbuchsabfrage zu schaffen und jedermann Grundbuchseinsicht zu gewähren. , 3, 4 erster Satz und Abs. 5 ist sinngemäß anzuwenden.