. Außervertragliche Ansprüche auf Ersatz von Schäden durch Einwirkungen im Sinn des sind nach dem Recht des Staates zu beurteilen, in dem der Schaden eingetreten ist.
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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
. Außervertragliche Ansprüche auf Ersatz von Schäden durch Einwirkungen im Sinn des sind nach dem Recht des Staates zu beurteilen, in dem der Schaden eingetreten ist.