Rechte der natürlichen Personen
. (1) In Österreich wohnhafte oder sozialversicherte natürliche Personen sowie deren gesetzliche oder bevollmächtigte Vertreter/innen haben das Recht, elektronisch durch einen Zugang über das Zugangsportal () oder direkt gegenüber dem für das Gesundheitswesen zuständigen Bundesminister oder der zuständigen Bundesministerin als ELGA- und eHealth-Supporteinrichtung () die folgenden Rechte geltend zu machen:
1. Wahrnehmung der Betroffenenrechte gemäß dem Kapitel III der DSGVO,
2. Abgabe oder Zurückziehung des Einverständnisses zur Teilnahme (Opt-in) gemäß .
(2) Die für die Wahrnehmung der Rechte erforderliche Entscheidungsfähigkeit (§ 24 Abs. 2 ABGB) wird im Zweifel ab Vollendung des 14. Lebensjahres (mündige Minderjährige) vermutet.
(3) Natürliche Personen anderer MyHealth@EU-Mitgliedstaaten haben das Recht, ihre Betroffenenrechte gemäß Abs. 1 Z 1 auch gegenüber den in Abs. 1 angeführten Stellen auszuüben. Falls kein Verantwortlicher iSd Art. 4 Z 7 DSGVO seinen Sitz in Österreich hat, ist die Anfrage an die zuständige Nationale Kontaktstelle für digitale Gesundheit weiterzuleiten.
