Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

Versicherungszeiten

. Unter Versicherungszeiten sind die in den und 117 angeführten Beitragszeiten und die in den , 116a, 116b und 117 angeführten Ersatzzeiten zu verstehen.