Versicherungszeiten
. Unter Versicherungszeiten sind die in den und 117 angeführten Beitragszeiten und die in den , 116a, 116b und 117 angeführten Ersatzzeiten zu verstehen.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Versicherungszeiten
. Unter Versicherungszeiten sind die in den und 117 angeführten Beitragszeiten und die in den , 116a, 116b und 117 angeführten Ersatzzeiten zu verstehen.