Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Historische Fassung vom 20.09.2026 – nicht die heutige Gesamtfassung.

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Schlußbestimmung zu Art. IV des Sozialrechts-Änderungsgesetzes 1995, BGBl. Nr. 832

. in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 832/1995 tritt am 1. Jänner 1996 in Kraft.