Anlage 3 (zu und )
Referenzpreismethode gemäß Art. 6 ff der Verordnung (EU) Nr. 2017/460 sowie Festlegung eines mengenbasierten Entgelts gemäß Art. 4 Abs. 3 lit. a der Verordnung (EU) Nr. 2017/460
(Anm.: Anlage 3 und die Ergänzung der Anlage 3 betreffend ein mengenbasiertes Entgelt, BGBl. II Nr. 176/2022 als PDF dokumentiert.
Die Novellierungsanweisung Z 2, BGBl. II Nr. 465/2022, konnte nicht eingearbeitet werden und lautet:
„In , , sowie in den Kapiteln 1.1, 1.2, 2.1 und 4.3 der Anlage 3 wird jeweils das Wort „7-fields“ durch die Wortfolge „Penta West“ ersetzt.“
Die Novellierungsanweisung Z 18, BGBl. II Nr. 138/2024, konnte nicht eingearbeitet werden und lautet:
„In Anlage 3 wird das Datum „30.9.2024“ durch das Datum „31.12.2024“ ersetzt.“)
