Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

(Anm.: Die Änderungen wurden in die Grundversorgungsvereinbarung, LGBl. Nr. 63/2004, eingearbeitet.)

Der Burgenländische Landtag hat der Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern gemäß , mit der zum Zweck der Anpassung ausgewählter Kostenhöchstsätze die Grundversorgungsvereinbarung geändert wird (Grundversorgungsänderungsvereinbarung) am 17. Oktober 2024 gemäß Art. 81 Abs. 2 L-VG zugestimmt.

Diese Vereinbarung ist gemäß Art. 18 Abs. 1 mit 1. Jänner 2025 in Kraft getreten.

Weitere Inhalte

Text