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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stammfassung: BGBl. III Nr. 106/1998

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 2 Abs. 6 des Bundesgesetzes über das Bundesgesetzblatt 1996 (BGBlG), Nr. 660, wird verordnet:

Der Beschluß Nr. 7/97 des Obersten Rates des europäischen Hochschulinstituts vom 11. Dezember 1997 zur Änderung des Übereinkommens über die Gründung eines europäischen Hochschulinstituts nach dem Beitritt der Republik Österreich 1) wird dadurch kundgemacht, daß er in allen authentischen Sprachfassungen beim Bundesministerium für Wissenschaft und Verkehr zur Einsicht während der Amtsstunden aufliegt.

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1) Kundgemacht in BGBl. III Nr. 105/1998

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.

BGBl. III Nr. 141/1998

Fassungen ab: 30.09.1998

Erfasste Bestimmungen: Art. 1

BGBl. III Nr. 141/1998

Materialien sind dieser Kundmachung noch nicht zuverlässig zugeordnet.

BGBl. III Nr. 106/1998 · Stammfassung

Fassungen ab: 01.07.1998

Erfasste Bestimmungen: Art. 1

BGBl. III Nr. 106/1998

Materialien sind dieser Kundmachung noch nicht zuverlässig zugeordnet.