§. 15. Mein Minister des Unterrichtes ist mit dem Vollzuge dieses Gesetzes beauftragt.
Beachte: Zum Inkrafttreten vgl. , RGBl. Nr. 113/1869.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
§. 15. Mein Minister des Unterrichtes ist mit dem Vollzuge dieses Gesetzes beauftragt.
Beachte: Zum Inkrafttreten vgl. , RGBl. Nr. 113/1869.