Anwendungsbereich
. Diese Verordnung regelt für das Justizressort die Grundausbildung für den Exekutivdienst der Verwendungsgruppe E 1.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Anwendungsbereich
. Diese Verordnung regelt für das Justizressort die Grundausbildung für den Exekutivdienst der Verwendungsgruppe E 1.