Verweisungen
. Verweisungen in dieser Verordnung auf andere Rechtsvorschriften des Bundes sind, soweit nicht anderes bestimmt ist, als Verweisungen auf die jeweils geltende Fassung zu verstehen.
Beachte: Tritt mit der Maßgabe in Kraft, dass die Befristung nach erst ab dem siebzehnten seit dem 1. Juli 2012 durchgeführten E 2a-Grundausbildungslehrgang gilt (vgl. ).
