Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Anwendungsbereich

. Diese Verordnung regelt die Grundausbildung für die Verwendungsgruppe A 2 im Ressortbereich des Bundesministeriums für Landesverteidigung und Sport für

1. den Verwaltungsdienst,

2. den technischen Dienst,

3. den Baudienst,

4. den Vermessungsdienst und

5. die sonstigen Verwendungen.