Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Prüfungsordnung für den Vermessungsdienst, den Bibliotheksdienst und die sonstigen Verwendungen

. (1) Die Dienstprüfung umfasst die Prüfungsfächer

1. Verfassungsrecht und Behördenorganisation sowie Recht der Europäischen Union,

2. Dienst- und Besoldungsrecht der Bundesbediensteten,

3. Verwaltungsverfahrensrecht I,

4. Wehrrecht I und

5. Grundlagen des Haushaltsrechtes des Bundes.

Das Anforderungsniveau der Prüfungsfächer nach Z 1 bis 5 ergibt sich aus den Lehrinhalten der Anlage 3.

(2) Die Dienstprüfung ist in den Prüfungsfächern nach Abs. 1 Z 1 bis 5 mündlich als Gesamtprüfung abzulegen.

(3) betreffend das Wiederholen von Prüfungen ist anzuwenden.