Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Anlage 2.2

Phase 2 (Praxisblock I) – Ausbildungsinhalte

 

Landesgerichtliches Gefangenenhaus

(Ausbildungswochen 1 bis 4)

Strafvollzugsanstalt

(Ausbildungswochen 5 bis 8)

Ausbildungswochen

1 bzw. 5

(die Inhalte sind für die Ausbildung in einem lg. Gefangenenhaus und einer StVA gleich)

  1. Allgemeine Einführung in den Justizwachdienst

  2. Kennenlernen der Organisationseinheiten einer Justizanstalt

  3. Grußpflicht und Meldungserstattung

  4. Verhalten als Uniformträger

  5. Meldepflichten nach dem BDG 1979

  6. Umgang mit Dritten (Lieferanten, Besucher, Fremdpersonen)

  7. Geschenkannahme

  8. Sicherheitsvorkehrungen

  9. Amtsverschwiegenheit

  10. Vertraut machen mit der Hausordnung

  11. Umgang mit Insassen

  12. Grundlagen des Alarmplans

Ausbildungswochen

2 bis 4 bzw. 6 bis 8

(die Inhalte werden jeweils aus Sicht des unterschiedlichen Aufgabenbereichs der Justizanstalten vermittelt)

  1. Tagesablauf (begleitende Teilnahme unter ständiger Beaufsichtigung durch Ausbildungsbeauftragten bzw. Trainer; abschließend Reflexion des Erlernten)

  2. Kontakte nach außen (Besuch, Telefonate, Briefverkehr)

  3. Sicherheitsmaßnahmen (z. B. Anlegen von Fesseln)

  4. Durchsuchung von Personen und von Räumen

  5. Postendienst

  6. Abmahnung eines Insassen

  7. Vor- bzw. Ausführungen

  8. Abteilungsdienst

  9. Aufnahme bzw. Entlassung eines Insassen

  10. Freizeitgestaltung

  11. Kennenlernen der Werkstätten

Ausbildungswoche

4 bzw. 8

Ausbildungsübergreifende Module:

  1. Bewährungshilfe; klientenorientierte Betreuung; teamorientierte Aufarbeitung von Problemfällen

  2. Gerichtsverhandlung und Nachbesprechung

  3. Drogen- und Alkoholberatungsstelle (alternativ: Heilpädagogische Station des Landes); Erziehungsmängel; Fallbesprechung

Nach der vierten Ausbildungswoche wechseln die Auszubildenden die Ausbildungsanstalt und durchlaufen die nunmehr in der neuen Ausbildungsanstalt vorgesehenen Ausbildungsblöcke.

Phase 2 (Praxisblock I) – Lernziele

  1. Entgegennahme und Weiterleitung einer Meldung der Insassen ()

  2. Durchführung der Essensausgabe an die Insassen ()

  3. Schriftverkehr mit öffentlichen Stellen, Rechtsbeiständen und Betreuungsstellen ()

  4. Abwicklung von Besuchen (§§ 93 bis 95 StVG)

  5. Überwachung von Telefongesprächen ()

  6. Durchführung einer Personendurchsuchung (Insassen)

  7. Durchführung einer Personendurchsuchung sowie die stichprobenweise Kontrolle der Taschen und Fahrzeuge ()

  8. Durchführung von Haftraum- und Personendurchsuchungen ()

  9. Handhabung von Schlüsseln, Waffen, Munition usw. sowie Verhalten bei Verlust (, 4 und )

  10. Besondere Sicherheitsmaßnahmen ()

  11. Gebrauch von Schusswaffen ()

  12. Waffengebrauch bei Gefährdung Unbeteiligter ()

  13. Kenntnis und Unterscheidung der Ordnungswidrigkeiten ()

  14. Abmahnung eines Insassen (), Meldung an den Anstaltsleiter ()

  15. Aufnahme ()

  16. Information eines Insassen über seine Rechte und Pflichten entsprechend dem Strafvollzugsgesetz und der Hausordnung (, , , , und )

  17. Behandlung von Insassen ()

  18. Überwachung der Insassen bei der Bewegung im Freien, Sicherheitsdienst etc.

  19. Entgegennahme und Weiterleitung der Post, Beschwerden und Ansuchen der Insassen

  20. Mitwirkung im Werkstättendienst einschließlich Sicherheitseinrichtungen und Kontrolle

  21. Korrektes Verhalten als Justizwachebeamter/-beamtin (persönliche Einsatzfähigkeit), Verbot der Geschenkannahme ()

  22. Vorschriftsmäßige Uniformierung ()

  23. Handhabung, Behandlung, Führen und Verwahrung der Dienstwaffen und Munition

  24. Grußpflicht

  25. Meldepflicht, Meldungserstattung an Vorgesetzte

  26. Überwachung von Besuchen

  27. Durchführung von Vorführdiensten

  28. Durchführung von Ausführungen bzw. Überstellungen

  29. Erfüllung der Aufgaben von Postendiensten

  30. Durchführung von Abteilungsdienst