Anlage 2.2
Phase 2 (Praxisblock I) – Ausbildungsinhalte | ||
| Landesgerichtliches Gefangenenhaus (Ausbildungswochen 1 bis 4) | Strafvollzugsanstalt (Ausbildungswochen 5 bis 8) |
Ausbildungswochen 1 bzw. 5 (die Inhalte sind für die Ausbildung in einem lg. Gefangenenhaus und einer StVA gleich) |
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Ausbildungswochen 2 bis 4 bzw. 6 bis 8 (die Inhalte werden jeweils aus Sicht des unterschiedlichen Aufgabenbereichs der Justizanstalten vermittelt) |
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Ausbildungswoche 4 bzw. 8 | Ausbildungsübergreifende Module:
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Nach der vierten Ausbildungswoche wechseln die Auszubildenden die Ausbildungsanstalt und durchlaufen die nunmehr in der neuen Ausbildungsanstalt vorgesehenen Ausbildungsblöcke. | ||
Phase 2 (Praxisblock I) – Lernziele | ||
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