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Zahlungen im Grenzverkehr.
Die Regelung der Zahlungen im Grenzverkehr bleibt einer besonderen Vereinbarung vorbehalten.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
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Zahlungen im Grenzverkehr.
Die Regelung der Zahlungen im Grenzverkehr bleibt einer besonderen Vereinbarung vorbehalten.