Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Allfällige die Durchführung oder Auslegung dieses Vertrages betreffende Streitigkeiten werden durch wechselseitige Konsultationen zwischen den Innenministerien beider Vertragsparteien oder erforderlichenfalls auf diplomatischem Wege gelöst.