Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Die die Staatsgrenze nach , 2 und 3 überschreitenden Personen unterliegen der Grenzkontrolle und sind verpflichtet, die innerstaatlichen Rechtsvorschriften der jeweiligen Vertragspartei einschließlich der den Umweltschutz, insbesondere die den Natur- und Landschaftsschutz betreffenden Beschränkungen einzuhalten.