Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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. – An belgische Unternehmer wird der Ausweis nur bei Vorliegen einer belgischen Berechtigung zur Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen ausgegeben.

An österreichische Unternehmer wird der Ausweis nur bei Vorliegen einer österreichischen Berechtigung zur Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen ausgegeben.