Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Durchführungsvereinbarungen

Die zuständigen Stellen der Vertragsparteien können auf der Grundlage und im Rahmen dieses Vertrags Vereinbarungen treffen, welche die verwaltungsmäßige Durchführung dieses Vertrags zum Ziel haben.