Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Nationale Kontakt- und Koordinierungsstellen

Die Vertragsparteien benennen nationale Kontakt- und Koordinierungsstellen als Ansprechpartner für Abstimmungen zur Entsendung von Dokumentenberatern sowie die Planung, Durchführung, Betreuung und Nachbereitung von Beratungs- und Schulungsmaßnahmen.