Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Ausbau von Eisenbahnverbindungen

1. Die Vertragsparteien stimmen überein, dem AGTC, dem TER-Projekt, dem AGC sowie den Projekten im Rahmen der Zentraleuropäischen Verkehrsministerkonferenz Aufmerksamkeit zuzuwenden.

2. Insbesondere soll dem Ausbau folgender Eisenbahnverbindungen zwischen der Republik Österreich und der Republik Kroatien Bedeutung beigemessen werden:

der Verbindung zwischen den Städten Wien-Graz-Spielfeld/ Straß-Zagreb-Rijeka und Zagreb-Split sowie der Verbindung zwischen den Städten Villach-Rosenbach/Jesenice-Slavonski Brod-Vinkovci-Tovarnik.

3. In diesem Zusammenhang werden die Vertragsparteien eng zusammenarbeiten, um eine Verbesserung dieser Verkehrsverbindungen zu erreichen.