Kabotageverbot
Auf dem Hoheitsgebiet der Staaten der Vertragsparteien gilt wechselseitiges Kabotageverbot.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Kabotageverbot
Auf dem Hoheitsgebiet der Staaten der Vertragsparteien gilt wechselseitiges Kabotageverbot.