Am Grenzübergang Scheidegg/Weienried werden auf deutschem Gebiet vorgeschobene österreichische Grenzdienststellen errichtet; deutsche Bedienstete können auf österreichischem Gebiet die Grenzabfertigung vornehmen.
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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Am Grenzübergang Scheidegg/Weienried werden auf deutschem Gebiet vorgeschobene österreichische Grenzdienststellen errichtet; deutsche Bedienstete können auf österreichischem Gebiet die Grenzabfertigung vornehmen.