Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Am Grenzübergang Großgmain/Bayerisch Gmain werden auf österreichischem Gebiet vorgeschobene deutsche Grenzdienststellen errichtet; österreichische Bedienstete können auf deutschem Gebiet die Grenzabfertigung vornehmen.