Verwaltungsvereinbarung
Die Einzelheiten der Planung, der Ausschreibung, der Vergabe, der Bauausführung und -überwachung, der Abnahme, der Instandhaltung und des Betriebs sowie der Abrechnung und Kostenerstattung werden in einer Verwaltungsvereinbarung geregelt, die der Landeshauptmann von Tirol und das Bayerische Staatsministerium des Innern abschließen.
