Mit dem Inkrafttreten dieser Vereinbarung tritt die Vereinbarung vom 25. Januar 1971 *) über die Errichtung vorgeschobener deutscher Grenzdienststellen im Stadthafen Bregenz außer Kraft.
__________________
*) Kundgemacht in BGBl. Nr. 97/1971
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Mit dem Inkrafttreten dieser Vereinbarung tritt die Vereinbarung vom 25. Januar 1971 *) über die Errichtung vorgeschobener deutscher Grenzdienststellen im Stadthafen Bregenz außer Kraft.
__________________
*) Kundgemacht in BGBl. Nr. 97/1971