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Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stammfassung: LGBl Nr 94/2011

Präambel/Promulgationsklausel

Gemäß § 9 der Salzburger Gemeindeordnung 1994, LGBl Nr 107, in der geltenden Fassung wird verordnet:

(1) Der Verlauf der Grenze zwischen der Gemeinde Anthering und der Gemeinde Bergheim wird dahingehend geändert, dass die Grundstücke 1499/1, 1499/2, 1500/3, 1522/1, 1523, 1524/2 und 1524/3 der KG 56402 Anthering der Gemeinde Bergheim und die Grundstücke 1438/2, 1438/3, 1450/5, 1450/6 und 1988/4 der KG 56543 Voggenberg der Gemeinde Anthering angegliedert werden.

(2) Der Verlauf der neuen Gemeindegrenze und die Lage der genannten Grundstücke sind in den beim Vermessungsamt Salzburg aufliegenden technischen Unterlagen ersichtlich.

Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2012 in Kraft.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.