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Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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Weitere Informationen und Metadaten

Stammfassung: LGBl.Nr. 97/2005

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 7 Abs. 1 der Burgenländischen Gemeindeordnung 2003, LGBl. Nr. 55, wird verordnet:

Die Gemeindegrenze zwischen den Gemeinden Unterrabnitz-Schwendgraben und Piringsdorf wird nach Maßgabe des geändert.

Die Gemeindegrenze zwischen den Gemeinden Unterrabnitz-Schwendgraben (KG 33063 Unterrabnitz) und Piringsdorf (KG 33046 Piringsdorf) verläuft ausgehend vom unverändert gebliebenen Grenzpunkt 5467 jeweils geradlinig über die Punkte 3931, 4086, 4085, 4084, 4083, 4081, 4080, 4079, 3918, 3920, 4078, 5243, 5242 der KG Unterrabnitz und weiters über die Punkte 8961, 12812, 12810, 12808, 12806, 7993, 12804, 12802, 7994 zum unverändert gebliebenen Grenzpunkt 3155 der KG Piringsdorf.

Dieser Grenzverlauf und die maßgebenden Grenzpunkte sind im Plan (Anlage 1) im Maßstab 1:2880 dargestellt. Die Koordinaten der Grenzpunkte sind im Gauß-Krüger-System (M 34 ° östl. von Ferro) berechnet und im Koordinatenverzeichnis (Anlage 2) ausgewiesen.

Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2006 in Kraft.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.