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Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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Weitere Informationen und Metadaten

Stammfassung: LGBl.Nr. 95/2005

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 7 Abs. 1 der Burgenländischen Gemeindeordnung 2003, LGBl. Nr. 55, wird verordnet:

Die Gemeindegrenze zwischen den Gemeinden Unterfrauenhaid und Lackendorf wird nach Maßgabe des geändert.

Die Gemeindegrenze zwischen den Gemeinden Unterfrauenhaid (KG 33059 Unterfrauenhaid) und Lackendorf (KG 33026 Lackendorf) verläuft ausgehend vom unverändert gebliebenen Grenzpunkt 3080 der KG Unterfrauenhaid jeweils geradlinig über die neuen Grenzpunkte 6930, 4050 4054, 6931 6932, 4058, 4060, 6933, 4064 über die alten Grenzpunkte 3864, 4066, 4070 und 4072 und weiters über die neuen Grenzpunkte 144, 3224, 3572, 3571, 3222, 3218, 3000, 2998, 2996, 4334, 3643, 3305, 3235, 3303, 3302, 2883, 2616, 2884, 2922, 2886, 2610, 2608, 2606, 2890, 2891, 2600, 2892, 2594, 2592, 8050, 8051, 6927 und 6926 der KG Lackendorf, 817, 818, 819, 820, 821, 822, 823, 824, 825, 826, 827, 828, 829, 830, 831, 832, 833, 834 und zum unverändert gebliebenen Grenzpunkt 5592 der KG Unterfrauenhaid.

Dieser Grenzverlauf und die maßgebenden Grenzpunkte sind im Plan (Anlage 1) im Maßstab 1:6000 dargestellt. Die Koordinaten der Grenzpunkte sind im Gauß-Krüger-System (M 34 ° östl. von Ferro) berechnet und im Koordinatenverzeichnis (Anlage 2) ausgewiesen.

Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2006 in Kraft.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.