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Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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Weitere Informationen und Metadaten

Stammfassung: LGBl.Nr. 38/2001

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 7 Abs. 1 der Burgenländischen Gemeindeordnung, LGBl. Nr. 37/1965, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 22/2000, wird verordnet:

Die Gemeindegrenze zwischen den Gemeinden Tadten und Wallern im Burgenland wird nach Maßgabe des geändert.

Die Grundstücke Nr. 3406-3410, 3413-3452, 3453/1, 3453/2, 3454-3472, 3473/1, 3473/2 und 3474 der Katastralgemeinde Wallern im Burgenland werden von dieser abgetrennt und dem Gebiet der Katastralgemeinde Tadten eingegliedert. Die Grundstücke Nr. 2059/3-2059/18, 2149/20-2149/26, 2149/45- 2149/57, 2149/66, 2927/216-2927/222 der Katastralgemeinde Tadten werden von dieser abgetrennt und dem Gebiet der Katastralgemeinde Wallern im Burgenland eingegliedert.

Die planliche Darstellung des neuen Grenzverlaufs ist in den im Vermessungsamt Neusiedl am See aufliegenden technischen Unterlagen einzusehen.

Diese Verordnung tritt am 1. Jänner 2002 in Kraft.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.