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Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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Weitere Informationen und Metadaten

Stammfassung: LGBl.Nr. 27/1993

Präambel/Promulgationsklausel

Aufgrund des § 7 Abs. 1 der Burgenländischen Gemeindeordnung, LGBl. Nr. 37/1965, wird verordnet:

Die Gemeindegrenze zwischen den Gemeinden Pilgersdorf (KG Salmannsdorf) - Bernstein (KG Bernstein) verläuft über die Grenzpunkte 11568, 11626, 11628, 11627, 11626, 11625, 11624, 11623, 11622, 11621, 11620, 11619, 11618, 11617, 11616, 11615, 11614, 11613, 11612, 11611 zum Grenzpunkt 11631.

Der Verlauf der Gemeindegrenze in der im genannten Grenzstrecke und die nach dem maßgebenden Grenzpunkte sind im Planmaßstab 1:2000 (Anlage 1) dargestellt. Die Koordinaten der Grenzpunkte sind im Gauß–Krüger–System berechnet und im Koordinatenverzeichnis (Anlage 2) ausgewiesen.

Diese Verordnung tritt mit 1. 1. 1993 in Kraft.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.