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Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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Weitere Informationen und Metadaten

Stammfassung: LGBl.Nr. 11/1985

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 7 Abs. 1 der Burgenländischen Gemeindeordnung, LGBl. Nr. 37/1965, wird verordnet:

Die Gemeindegrenze zwischen den Gemeinden Oberwart (KG. Oberwart) und Oberschützen (KG. Unterschützen) verläuft in den Rieden Jesusberg und Wartenau vom Grenzpunkt 11840 geradlinig von einem Grenzpunkt zum nächsten bis zum unverändert gebliebenen Grenzpunkt 10605.

Der Verlauf der Gemeindegrenze in der im genannten Grenzstrecke und die nach maßgebenden Grenzpunkte sind im Plan im Maßstab 1:2000 (Anlage 1) dargestellt. Die Koordinaten der Grenzpunkte sind im Gauß-Krüger-System (Meridian 34° östlich Ferro) berechnet und im Koordinatenverzeichnis (Anlage 2) ausgewiesen

Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 1986 in Kraft.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.