Die Gemeindegrenze zwischen den Gemeinden Mönchhof (KG Mönchhof) und Halbturn (KG Halbturn) verläuft vom unverändert gebliebenen Grenzpunkt Nr. 3893 = (Pkt.Nr. 2744 Halbturn) über die neuen Grenzpunkte 3458, 3576, 3577, 2478, 3158, 2483, 3583, 3582 bis zum unverändert gebliebenen Punkt 3891 = (Pkt.Nr. 2532 Halbturn).
Weitere Informationen und Metadaten
Stammfassung: LGBl.Nr. 83/1995
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 7 Abs. 1 der Burgenländischen Gemeindeordnung, LGBl. Nr. 37/1965, in der Fassung der Gesetze LGBl. Nr. 47/1970, 13/1972, 33/1977, 58/1987, 20/1991 und 55/1992 sowie der Kundmachung LGBl. Nr. 10/1966, wird verordnet:
Der Verlauf der Gemeindegrenze in der im genannten Grenzstrecke und die nach dem maßgebenden Grenzpunkte sind im Planmaßstab 1:2000 (Anlage 1) dargestellt. Die Koordinaten der Grenzpunkte sind im Gauß - Krüger - System berechnet und im Koordinatenverzeichnis (Anlage 2) ausgewiesen.
Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 1996 in Kraft.
Anlage 1
Anlage 2
Änderungen & Kundmachungen
Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.
