Die Gemeindegrenze zwischen den Gemeinden Mischendorf (KG Kotezicken) - Großpetersdorf (KG Kleinzicken) verläuft vom unverändert gebliebenen Grenzpunkt Nr. 8026 = (2482) über die neuen Grenzpunkte Nr. 7640 = (2483), 8139 = (2484) bis zum unverändert gebliebenen Grenzpunkt Nr. 8030 = (2466) sowie weiters vom unverändert gebliebenen Grenzpunkt Nr. 8031 = (2465) über die neuen Grenzpunkte Nr. 7634, 7631, 8028, 8029, 7629, 7623, 7619, 7620 bis zum unverändert gebliebenen Grenzpunkt Nr. 1175.
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Weitere Informationen und Metadaten
Stammfassung: LGBl.Nr. 67/1992
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 7 Abs. 1 der Burgenländischen Gemeindeordnung, LGBl. Nr. 37/1965, wird verordnet:
Der Verlauf der Gemeindegrenze in der im genannten Grenzstrecke und die nach dem maßgebenden Grenzpunkte sind im Plan im Maßstab 1:5000 (Anlage 1) dargestellt. Die Koordinaten der Grenzpunkte sind im Koordinatenverzeichnis (Anlage 2) ausgewiesen.
Diese Verordnung tritt mit 1. 1. 1993 in Kraft.
Anlage 1
Anlage 2
Änderungen & Kundmachungen
Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.
