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Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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Weitere Informationen und Metadaten

Stammfassung: LGBl.Nr. 67/1992

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 7 Abs. 1 der Burgenländischen Gemeindeordnung, LGBl. Nr. 37/1965, wird verordnet:

Die Gemeindegrenze zwischen den Gemeinden Mischendorf (KG Kotezicken) - Großpetersdorf (KG Kleinzicken) verläuft vom unverändert gebliebenen Grenzpunkt Nr. 8026 = (2482) über die neuen Grenzpunkte Nr. 7640 = (2483), 8139 = (2484) bis zum unverändert gebliebenen Grenzpunkt Nr. 8030 = (2466) sowie weiters vom unverändert gebliebenen Grenzpunkt Nr. 8031 = (2465) über die neuen Grenzpunkte Nr. 7634, 7631, 8028, 8029, 7629, 7623, 7619, 7620 bis zum unverändert gebliebenen Grenzpunkt Nr. 1175.

Der Verlauf der Gemeindegrenze in der im genannten Grenzstrecke und die nach dem maßgebenden Grenzpunkte sind im Plan im Maßstab 1:5000 (Anlage 1) dargestellt. Die Koordinaten der Grenzpunkte sind im Koordinatenverzeichnis (Anlage 2) ausgewiesen.

Diese Verordnung tritt mit 1. 1. 1993 in Kraft.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.