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Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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Weitere Informationen und Metadaten

Stammfassung: LGBl.Nr. 40/1984

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 7 Abs. 1 der Burgenländischen Gemeindeordnung, LGBl. Nr. 37/1965, wird verordnet:

Die Gemeindegrenze zwischen den Gemeinden Hornstein (KG. Hornstein) und Wimpassing an der Leitha (KG. Wimpassing an der Leitha) verläuft vom unverändert gebliebenen Grenzpunkt 3514 geradlinig von einem Grenzpunkt zum nächsten bis zum Grenzpunkt 3906.

Die Gemeindegrenze zwischen den Gemeinden Hornstein (KG. Hornstein) und Wimpassing an der Leitha (KG. Wimpassing an der Leitha) verläuft vom unverändert gebliebenen Grenzpunkt 3471 geradlinig von einem Grenzpunkt zum nächsten bis zum Grenzpunkt 3810.

Der Verlauf der Gemeindegrenze in den in den und 2 genannten Grenzstrecken und die nach und 2 maßgebenden Grenzpunkte sind im Plan im Maßstab 1: 1000 (Anlage 1) dargestellt. Die Koordinaten der Grenzpunkte sind im Gauß-Krüger-System (Meridian 34° östlich Ferro) berechnet und im Koordinatenverzeichnis (Anlage 2) ausgewiesen.

Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 1985 in Kraft.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.