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Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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Weitere Informationen und Metadaten

Stammfassung: LGBl.Nr. 26/2008

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 7 Abs. 1 der Burgenländischen Gemeindeordnung 2003, LGBl. Nr. 55, wird verordnet:

Die Gemeindegrenze zwischen den Gemeinden Güssing und Strem wird nach Maßgabe des geändert.

Die Gemeindegrenze zwischen den Gemeinden Güssing (KG 31056 Urbersdorf) und Strem (KG 31049 Strem) verläuft ausgehend vom unverändert gebliebenen Grenzpunkt 1377ST jeweils geradlinig über die neuen Grenzpunkte 15862, 15143, 20027ST, 15863, 15864, 15200 zum unverändert gebliebenen Grenzpunkt 1965.

Dieser Grenzverlauf und die maßgebenden Grenzpunkte sind im Plan im Maßstab 1:2000 dargestellt. Die Koordinaten der Grenzpunkte sind im Gauß-Krüger-System (M 34 ° östl. von Ferro) berechnet und im Koordinatenverzeichnis ausgewiesen (Anlage 1).

Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2009 in Kraft.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.