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Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stammfassung: LGBl.Nr. 54/2010

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 7 Abs. 1 der Burgenländischen Gemeindeordnung 2003 - Bgld. GemO 2003, LGBl. Nr. 55, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 33/2010, wird verordnet:

Die Gemeindegrenze zwischen den Gemeinden Großpetersdorf und Mischendorf wird nach Maßgabe des geändert.

(1) Die Gemeindegrenze zwischen den Gemeinden Großpetersdorf (KG 34038 Kleinzicken) und Mischendorf (KG 34040 Kotezicken) verläuft ausgehend vom unverändert gebliebenen Grenzpunkt Nr. 6353 über die neuen Grenzpunkte Nr. 6927, 6928, 6929, 6930, 6931, 6932, 6933, 6934, 6935, 6936, 6937, 8137 zum unverändert gebliebenen Grenzpunkt Nr. 8253.

(2) Der neue Grenzverlauf und die Koordinaten der Grenzpunkte, die im Gauß-Krüger-System berechnet und im Koordinatenverzeichnis der Vermessungskanzlei Dipl. Ing. Kurt Huber, Graz, GZ. 3666-PG, ausgewiesen sind, sind in der Anlage ersichtlich.

(1) Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung im Landesgesetzblatt für das Burgenland folgenden 1. Jänner in Kraft.

(2) Die im genannten Anlagen werden gemäß kundgemacht und sind für die Dauer ihrer Wirksamkeit bei der Marktgemeinde Großpetersdorf, bei der Gemeinde Mischendorf, bei der Bezirkshauptmannschaft Oberwart und bei der für Gemeindewesen zuständigen Abteilung des Amtes der Burgenländischen Landesregierung während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht aufzulegen. Ohne Auswirkungen auf die Kundmachung sind sie auch im Internet unter http://e-government.bgld.gv.at/landesrecht abrufbar.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.