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Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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Weitere Informationen und Metadaten

Stammfassung: LGBl.Nr. 8/2004

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 7 Abs. 1 der Burgenländischen Gemeindeordnung 2003, LGBl. Nr. 55, wird verordnet:

Die Gemeindegrenze zwischen den Gemeinden Deutsch Schützen-Eisenberg (KG 34017 Eisenberg an der Pinka) und Hannersdorf (KG 34011 Burg) verläuft geradlinig vom unverändert gebliebenem Grenzpunkt 4744 über die Grenzpunkte 4834, 4833, 4832, 4743 und 4828 zum unverändert gebliebenen Grenzpunkt 1703 (alle Grenzpunkte in der KG Burg).

Dieser Grenzverlauf und die maßgebenden Grenzpunkte sind im Plan (Anlage 1) im Maßstab 1:500 dargestellt. Die Grenzpunkte sind im Gauß-Krüger-System (M 34° östl. v. Ferro) berechnet und im Koordinatenverzeichnis (Anlage 2) ausgewiesen.

Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2004 in Kraft.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.