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Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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Weitere Informationen und Metadaten

Stammfassung: LGBl.Nr. 25/1993

Präambel/Promulgationsklausel

Aufgrund des § 7 Abs. 1 der Burgenländischen Gemeindeordnung, LGBl. Nr. 37/1965, wird verordnet:

Die Gemeindegrenze zwischen den Gemeinden Deutsch Kaltenbrunn (KG Deutsch Kaltenbrunn) und Kukmirn (KG Neusiedl bei Güssing) verläuft vom Grenzpunkt 25431 der KG Deutsch Kaltenbrunn geradlinig über die Grenzpunkte 25432, 25420, 25421, 25422, 25423 zum Grenzpunkt 6875 der KG Deutsch Kaltenbrunn, welcher mit dem Grenzpunkt 12038 der KG Neusiedl bei Güssing ident ist.

Der Verlauf der Gemeindegrenze in der im genannten Grenzstrecke und die nach dem maßgebenden Grenzpunkte sind im Plan im Maßstab 1:1000 (Anlage 1) dargestellt. Die Koordinaten der Grenzpunkte sind im Koordinatenverzeichnis (Anlage 2) ausgewiesen.

Diese Verordnung tritt mit 1. 1. 1993 in Kraft.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.