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Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Beachte: Bei vor dem 1.1.2015 geänderten Rechtsvorschriften wird als Inkrafttretensdatum der Erfassungsstichtag 1.1.2015 angegeben.

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Stammfassung: LGBl. 1460/7-1

Änderung

LGBl. 1460/7-1

Präambel/Promulgationsklausel

Kundmachung der NÖ Landesregierung vom 25. Oktober 1977, mit der die Kundmachung über die Genehmigung von Grenzänderungen von Gemeinden geändert wird

Die Kundmachung der NÖ Landesregierung vom 15. September 1970, LGBl. Nr. 267/1970, über die Genehmigung der Grenzänderungen zwischen den Gemeinden Kirchstetten und Neuruppersdorf, wird wie folgt geändert.

Der Absatz 2 hat zu lauten:

Abgetreten werden:

Von der Gemeinde Kirchstetten, KG Kirchstetten, an die Gemeinde Neuruppersdorf, KG Neuruppersdorf

Grst.

241/2

EZ.

421

Acker

2.412 m2

von der Gemeinde Neuruppersdorf, KG Neuruppersdorf, an die Gemeinde Kirchstetten, KG Kirchstetten

  1. Grst.

  1. 652/1

  1. EZ.

1952

Acker

  1. )

  1. 652/2

127

  1. )

  1. 652/3

227

  1. )

  1. 652/4

1551

  1. ) 9.289

  1. 652/5

299

  1. )

  1. 652/6

54

  1. )

  1. 652/7

19

  1. )

 

 

 

 

 

 

  1. 653/2

1227

  1. ) 1.140

  1. 3054/1

  1. Verz. II/1

Weg

  1. sohin

 

 

 

 

  1. 10.429 m2

Beachte: Bei vor dem 1.1.2015 geänderten Rechtsvorschriften wird als Inkrafttretensdatum der Erfassungsstichtag 1.1.2015 angegeben.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.