ABSCHNITT V
Durchgangsverkehr
Das Abkommen vom 13. September 1980 zwischen der Republik Österreich und der Ungarischen Volksrepublik über den Eisenbahndurchgangsverkehr durch das Gebiet der Stadt Sopron und Umgebung *) wird durch dieses Abkommen nicht berührt.
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*) Kundgemacht in BGBl. Nr. 197/1982
Beachte: vom Anwendungsvorrang des Schengen-Besitzstands betroffen (vgl. BGBl. III Nr. 90/2017)
