Im Sinne von des Abkommens vom 2. September 1963 ist die österreichische Grenzabfertigungsstelle der Gemeinde Feldkirch zugeordnet.
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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Im Sinne von des Abkommens vom 2. September 1963 ist die österreichische Grenzabfertigungsstelle der Gemeinde Feldkirch zugeordnet.