Außerkrafttreten
. Mit Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes treten außer Kraft:
1. das Grenzkontrollgesetz 1969, BGBl. Nr. 423;
2. das Bundesgesetz betreffend die Übertragung der durch Sicherheitsorgane zu versehenden Grenzüberwachung und Grenzkontrolle auf Zollorgane, BGBl. Nr. 220/1967.
