Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Außerkrafttreten

. Mit Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes treten außer Kraft:

1. das Grenzkontrollgesetz 1969, BGBl. Nr. 423;

2. das Bundesgesetz betreffend die Übertragung der durch Sicherheitsorgane zu versehenden Grenzüberwachung und Grenzkontrolle auf Zollorgane, BGBl. Nr. 220/1967.