Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Fördermaßnahmen und Anreizmechanismen

. Die/Der für das Gesundheitswesen zuständige Bundesministerin/Bundesminister kann die Entwicklung von Fördermaßnahmen und Anreizmechanismen im Bereich der Qualitätsarbeit unterstützen. Die/Der für das Gesundheitswesen zuständige Bundesministerin/Bundesminister kann auch selbst Fördermaßnahmen und Anreizmechanismen zur nachhaltigen Verbesserung bzw. Sicherstellung der Qualität von Gesundheitsleistungen setzen.

Beachte: Ist ab 1. Jänner 2028 anwendbar (vgl. ).