(Anm.: aus BGBl. Nr. 20/1991, zu den , 48b, RGBl. Nr. 217/1896)
. Soweit in diesem Bundesgesetz auf Bestimmungen anderer Bundesgesetze verwiesen wird, sind diese in ihrer jeweils geltenden Fassung anzuwenden.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
(Anm.: aus BGBl. Nr. 20/1991, zu den , 48b, RGBl. Nr. 217/1896)
. Soweit in diesem Bundesgesetz auf Bestimmungen anderer Bundesgesetze verwiesen wird, sind diese in ihrer jeweils geltenden Fassung anzuwenden.