Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Personenbezogene Bezeichnungen

(Anm.: aus BGBl. I Nr. 92/2006, zu den , 89f, 91b und 91c, RGBl. Nr. 217/1896)

. Bei allen personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewählte Form für beide Geschlechter.