Der Präsident des Nationalrates verfügt auf Grund der genehmigten Amtlichen Protokolle () die Ausfertigung und Zustellung der vom Nationalrat ausgehenden Beschlüsse.
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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Der Präsident des Nationalrates verfügt auf Grund der genehmigten Amtlichen Protokolle () die Ausfertigung und Zustellung der vom Nationalrat ausgehenden Beschlüsse.