Verwahrkonto
. Der Ausdruck „Verwahrkonto“ bedeutet ein Konto (nicht jedoch einen Versicherungsvertrag oder Rentenversicherungsvertrag), in dem Finanzvermögen zugunsten eines Dritten verwahrt wird.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Historische Fassung vom 22.09.2026 – nicht die heutige Gesamtfassung.
Heutige Fassung öffnenVerwahrkonto
. Der Ausdruck „Verwahrkonto“ bedeutet ein Konto (nicht jedoch einen Versicherungsvertrag oder Rentenversicherungsvertrag), in dem Finanzvermögen zugunsten eines Dritten verwahrt wird.